Wichtige Information für die Einschulung

 

Einschulung Schuljahr 2027/28

Vollmacht zur Schulanmeldung

Wichtige Link zum o.g. Dokument ->

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren 

Elterninfo zu den anstehenden Schuleingangsuntersuchungen (13.10.2025)

Einverständniserklärung zum Datenaustausch

 Informationsabend

 

Einschulung 2027 Page1

Einschulung 2027 Page2

 Einschulung 2027 Page3

 

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 Einschulung 2027 Page5

Vollmacht zur Schulanmeldung

Einschulungp7

  

Laut Brandenburgischem Schulgesetzt (BbgSchulG) § 37 Abs. 1 besteht für alle Kinder vor Beginn der Schulpflicht die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheiden über die Aufnahme in die Schule, dabei berücksichtigen sie die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztlichen Untersuchungen sollen laut Grundschulverordnung § 4 Abs. 5bis Ende April des Jahres der Einschulung abgeschlossen sein.

 

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