Wichtige Information für die Einschulung

 

Einschulung Schuljahr 2026/27

Wichtige Link zum o.g. Dokument ->

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren 

Elterninfo zu den anstehenden Schuleingangsuntersuchungen (13.10.2025)

Einverständniserklärung zum Datenaustausch


Elterninformationschreiben 2025 QR-Code Page1

Elterninformationschreiben 2025 QR-Code Page2

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Laut Brandenburgischem Schulgesetzt (BbgSchulG) § 37 Abs. 1 besteht für alle Kinder vor Beginn der Schulpflicht die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheiden über die Aufnahme in die Schule, dabei berücksichtigen sie die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztlichen Untersuchungen sollen laut Grundschulverordnung § 4 Abs. 5bis Ende April des Jahres der Einschulung abgeschlossen sein.

 

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