Wichtige Information für die Einschulung
Wichtige Link zum o.g. Dokument ->
https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren
Information zu den Schuleingangsuntersuchung (1.11.2024)
Einverständniserklärung zum Datenaustausch
Laut Brandenburgischem Schulgesetzt (BbgSchulG) § 37 Abs. 1 besteht für alle Kinder vor Beginn der Schulpflicht die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheiden über die Aufnahme in die Schule, dabei berücksichtigen sie die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztlichen Untersuchungen sollen laut Grundschulverordnung § 4 Abs. 5bis Ende April des Jahres der Einschulung abgeschlossen sein.