Wichtige Information für die Einschulung

 

Einschulung Schuljahr 2025/26

Wichtige Link zum o.g. Dokument ->

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren

 

Information zu den Schuleingangsuntersuchung (1.11.2024)

Einverständniserklärung zum Datenaustausch


 

 Einschulung1

Einschulung3

Einschulung2

Einschulung4

Einschulung5

Einschulung6

Einschulung7

Elterninformationschreiben

 

Laut Brandenburgischem Schulgesetzt (BbgSchulG) § 37 Abs. 1 besteht für alle Kinder vor Beginn der Schulpflicht die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheiden über die Aufnahme in die Schule, dabei berücksichtigen sie die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztlichen Untersuchungen sollen laut Grundschulverordnung § 4 Abs. 5bis Ende April des Jahres der Einschulung abgeschlossen sein.

 

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