Ich kann …
Dabei können Mama und Papa helfen …
Gemäß §37 BbgSchulG beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30.September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht.
Kinder, die in der Zeit vom 01.Oktober bis 31.Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen.
In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31.Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes erhalten.
Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Schulpflichtig sind auch ausländische Menschen, denen aufgrund eines Asylantrages der Aufenthalt im Land Brandenburg gestattet ist oder die hier geduldet werden (§36 (2) BbgSchulG).
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter und zum Beginn des der Einschulung vorhergehenden Schuljahres an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen.
Die Anmeldung erfolgt an der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule. Die Termine zur Anmeldung werden öffentlich bekannt gegeben. Das Kind ist bei der Anmeldung mitzubringen (GV§4).
Die Geburtsurkunde, einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht sowie die Bestätigung über die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung sind bei der Anmeldung vorzulegen.
Bei eventuell bestehender Frühförderung sind vorhandene Unterlagen mitzubringen.
Bei Anmeldung der Kinder an einer Ersatzschule muss die örtlich zuständige Schule unverzüglich darüber informiert werden. Über die Aufnahme in die Ersatzschule informieren die Eltern die örtlich zuständige Schule bis zum 30. April des Jahres der Einschulung (GVO §4 Abs.2 (3)).
Termine zur Anmeldung finden am Dienstag, den 08.01.2019 in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, am Donnerstag, den 10.01.2019 in der Zeit von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr und 17.00 Uhr sowie am Montag, den 14.01.2019, in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde, den Nachweis zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung sowie ggf. Nachweise zu Sorgerechtsentscheidungen und Ihr einzuschulendes Kind mit.
Bei der Anmeldung erhalten Sie im Sekretariat einen Termin zur Einschulungsuntersuchung.
Diese Termine finden im am 28. und 29. März sowie vom 01. bis 05.April 2019 im Gesundheitsamt Bernau, Jahnstr. 45, 16321 Bernau, statt.
Zu unserer ersten Elternversammlung für die Lernanfänger möchten wir Sie sehr herzlich am 14.01.2019 um 18.00 Uhr in die Aula der Grundschule einladen.
Die erste Klassenelternversammlung findet am Montag, den 03.06.2019, um 18.00 Uhr statt. Sollten Sie zu diesem Termin verhindert sein, melden Sie sich bitte telefonisch in der Schule, um einen individuellen Termin mit der Klassenleiterin Ihres Kindes zu vereinbaren.
Die Einschulung findet am 03.08.2019 in der Turnhalle der Grundschule, Hangar 3, statt. Für die Klassen 1a und b beginnt die Einschulung um 09.00 Uhr, für die Klasse 1c um 10.00 Uhr.