Informationen für Schulanfänger

1. Was ich schon alles kann

Ich kann …

  • meinen Namen schreiben und meine Adresse sagen.
  • mich leise und selbstständig mit einer Sache beschäftigen (z. B. malen oder puzzeln).
  • zuhören, wenn Mama oder Papa etwas sagt.
  • kleine Geschichten erzählen oder kleine Gedichte aufsagen.
  • zählen bis 10 (12).
  • schnell erkennen, wie viele Punkte auf einem Würfel sind.
  • Farben und Formen benennen.
  • sauber ausmalen.
  • mit Kleber und Schere etwas basteln.
  • eine Schleife binden.
  • mich zügig an – und ausziehen und alleine zur Toilette gehen.
  • kleine Aufgaben erledigen.

Dabei können Mama und Papa helfen …

  • Selbstständigkeit üben (z. B. regelmäßig kleine Aufgaben geben, kleine Wege
  • selbstständig gehen lassen)
  • Schulweg gemeinsam einüben
  • Verkehrszeichen lernen
2. Allgemeines

Gemäß §37 BbgSchulG beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30.September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 01. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht.

Kinder, die in der Zeit vom 01.Oktober bis 31.Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen.

In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31.Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes erhalten.

Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.

Schulpflichtig sind auch ausländische Menschen, denen aufgrund eines Asylantrages der Aufenthalt im Land Brandenburg gestattet ist oder die hier geduldet werden (§36 (2) BbgSchulG).

Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter und zum Beginn des der Einschulung vorhergehenden Schuljahres an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen.

Die Anmeldung erfolgt an der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule. Die Termine zur Anmeldung werden öffentlich bekannt gegeben. Das Kind ist bei der Anmeldung mitzubringen (GV§4).

Die Geburtsurkunde, einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht sowie die Bestätigung über die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung sind bei der Anmeldung vorzulegen.

Bei eventuell bestehender Frühförderung sind vorhandene Unterlagen mitzubringen.

Bei Anmeldung der Kinder an einer Ersatzschule muss die örtlich zuständige Schule unverzüglich darüber informiert werden. Über die Aufnahme in die Ersatzschule informieren die Eltern die örtlich zuständige Schule bis zum 30. April des Jahres der Einschulung (GVO §4 Abs.2 (3)).

 

3. Schuljahr 2012-13

Termine zur Anmeldung finden am Donnerstag, den 05.01.2012, am Dienstag, den 10.01.2012, sowie am Donnerstag,  den 12.01.2012, jeweils in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr statt.

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde, den Nachweis zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und Ihr einzuschulendes Kind mit.

Bei der Anmeldung erhalten Sie im Sekretariat einen Termin zur Einschulungsuntersuchung.

Diese Termine finden im Gesundheitsamt Bernau, Jahnstr. 45, 16321 Bernau, am 16.,17.,18.01.2012 sowie 25. und 26.01.2012 in der Zeit 8.00 Uhr – 14.00 Uhr statt.

Zu unserer ersten Elternversammlung für die Lernanfänger möchten wir Sie sehr herzlich am 11.01.2012 um 18.00 Uhr in die Aula der Grundschule einladen.

Für die ersten Klassenelternversammlungen im Mai / Juni 2012 erhalten Sie eine gesonderte Einladung.

Die Einschulung findet am 04.08.2012 in der Turnhalle der Grundschule, Hangar 3, statt. Die genauen Uhrzeiten werden später bekannt gegeben.

 
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